Vorläufige Eckpunkte des Pflege­kom­pe­tenz­ge­setzes

Autor

Marco Di Bella

Einleitung oder Zusam­men­fassung

Bislang gibt es hierzu weder einen konkreten Fahrplan für den Gesetz­ge­bungs­prozess noch einen ausfor­mu­lierten Gesetz­entwurf, zum Beispiel in Form eines Referen­ten­ent­wurfs oder Kabinetts­be­schlusses. Dennoch ist das sogenannte „Pflege­kom­pe­tenz­gesetz“ bereits in aller Munde. Hinter­grund ist ein von dem Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­terium Mitte Dezember 2023 lanciertes Eckpunk­te­papier, in welchem die wesent­lichen Kernele­mente und Ziele des zukünftigen Gesetzes dargelegt werden. Und diese haben das Potenzial, das deutsche Gesund­heits­system nachhaltig zu verändern. Vor allem aber werden diese für viele politische Diskus­sionen sorgen.

Wird zitiert in

  1. Di Bella M, Schanz M (2024): „Die neue Perspektive in der Versorgung von Diabe­tikern. Erwei­terte Pflege­kom­pe­tenzen.“ In: RDG 21(2), S. 72–79

Zitati­ons­vor­schlag

Di Bella M (2024): „Vorläufige Eckpunkte des Pflege­kom­pe­tenz­ge­setzes.“ In: RDG 21(1), S. 42–43