Vorläu­fige Eckpunkte des Pfle­ge­kom­pe­tenz­ge­setzes

Autor

Marco Di Bella

Einlei­tung oder Zusam­men­fas­sung

Bislang gibt es hierzu weder einen konkreten Fahr­plan für den Gesetz­ge­bungs­pro­zess noch einen ausfor­mu­lierten Gesetz­ent­wurf, zum Beispiel in Form eines Refe­ren­ten­ent­wurfs oder Kabi­netts­be­schlusses. Dennoch ist das soge­nannte „Pfle­ge­kom­pe­tenz­ge­setz“ bereits in aller Munde. Hinter­grund ist ein von dem Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium Mitte Dezember 2023 lanciertes Eckpunk­te­pa­pier, in welchem die wesent­li­chen Kern­ele­mente und Ziele des zukünftigen Gesetzes darge­legt werden. Und diese haben das Poten­zial, das deut­sche Gesund­heits­system nach­haltig zu verän­dern. Vor allem aber werden diese für viele poli­ti­sche Diskus­sionen sorgen.

Wird zitiert in

  1. Di Bella M, Schanz M (2024): „Die neue Perspek­tive in der Versor­gung von Diabe­ti­kern. Erwei­terte Pfle­ge­kom­pe­tenzen.“ In: RDG 21(2), S. 72–79

Zita­ti­ons­vor­schlag

Di Bella M (2024): „Vorläu­fige Eckpunkte des Pfle­ge­kom­pe­tenz­ge­setzes.“ In: RDG 21(1), S. 42–43