Referentenentwurf des BMG
Entwurf eines Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus
Autor
Marco Di Bella
Einleitung oder Zusammenfassung
Wesentlich für die Qualität der Patientenversorgung sowie für die Arbeitssituation der in der Pflege Beschäftigten ist das Vorhalten einer angemessenen Personalausstattung. Eine Erkenntnis, die eigentlich niemanden mehr wirklich überraschen sollte, zumal sie in der Coronapandemie auf ein Neues ihre Bestätigung fand. Und die im Übrigen nicht nur im Krankenhausbereich, sondern auch in den anderen Gesundheitssektoren zutreffend ist. Wenngleich die Lösung auf der Hand zu liegen scheint – eine Frage stellt sich am Ende dann aber doch: Was heißt eigentlich „angemessen“? Um eine sowohl praktikable als auch finanzierbare Antwort ringen Experten schon sehr lange; der inzwischen spürbar gewordene Pflegenotstand zwingt nunmehr zum schnellen Handeln: Mit einem neuen Gesetz soll jetzt ein Pflegepersonalbemessungssystem eingeführt werden – wenngleich auch nur in einigen Kliniken und auch nur vorübergehend.
Quellen
- Bundesministeriums für Gesundheit (2022): „Entwurf eines Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG).“ Referentenentwurf (Stand: 1.8.2022)
- Deutsche Krankenhausgesellschaft, Deutscher Pflegerat, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (2022): „Eckpunkte zur Umsetzung der PPR 2.0.“ (Stand: 23.6.2022)
- Di Bella M (2019): „Reform der Medizinischen Dienste steht bevor: Gesetzentwurf der Bundesregierung.“ In: RDG 16(5), S. 268–271
- SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (2021): „Mehr Fortschritt wagen.“ Koalitionsvertrag 2021–2025
Wird zitiert in
- Bartels C (2023): „Ambulantisierung – was ist zu beachten. Statt stationäre Versorgung.“ In: RDG 20(1), S.10–16
Zitationsvorschlag
Di Bella M (2022): „Entwurf eines Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung: Referentenentwurf des BMG.“ In: RDG 19(5), S. 290–293