Entwurf eines Gesetzes zur Pflege­per­so­nal­be­messung im Krankenhaus

Autor

Marco Di Bella

Einleitung oder Zusam­men­fassung

Wesentlich für die Qualität der Patien­ten­ver­sorgung sowie für die Arbeits­si­tuation der in der Pflege Beschäf­tigten ist das Vorhalten einer angemes­senen Perso­nal­aus­stattung. Eine Erkenntnis, die eigentlich niemanden mehr wirklich überra­schen sollte, zumal sie in der Corona­pan­demie auf ein Neues ihre Bestä­tigung fand. Und die im Übrigen nicht nur im Kranken­haus­be­reich, sondern auch in den anderen Gesund­heits­sek­toren zutreffend ist. Wenngleich die Lösung auf der Hand zu liegen scheint – eine Frage stellt sich am Ende dann aber doch: Was heißt eigentlich „angemessen“? Um eine sowohl prakti­kable als auch finan­zierbare Antwort ringen Experten schon sehr lange; der inzwi­schen spürbar gewordene Pflege­not­stand zwingt nunmehr zum schnellen Handeln: Mit einem neuen Gesetz soll jetzt ein Pflege­per­so­nal­be­mes­sungs­system einge­führt werden – wenngleich auch nur in einigen Kliniken und auch nur vorüber­gehend.

Quellen

  1. Bundes­mi­nis­te­riums für Gesundheit (2022): „Entwurf eines Gesetzes zur Pflege­per­so­nal­be­messung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Kranken­haus­wesen und in der Digita­li­sierung (Kranken­haus­pfle­ge­ent­las­tungs­gesetz – KHPflEG).“ Referen­ten­entwurf (Stand: 1.8.2022)
  2. Deutsche Kranken­haus­ge­sell­schaft, Deutscher Pflegerat, Vereinte Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft (2022): „Eckpunkte zur Umsetzung der PPR 2.0.“ (Stand: 23.6.2022)
  3. Di Bella M (2019): „Reform der Medizi­ni­schen Dienste steht bevor: Gesetz­entwurf der Bundes­re­gierung.“ In: RDG 16(5), S. 268–271
  4. SPD, Bündnis 90/​Die Grünen, FDP (2021): „Mehr Fortschritt wagen.“ Koali­ti­ons­vertrag 2021–2025

Wird zitiert in

  1. Bartels C (2023): „Ambulan­ti­sierung – was ist zu beachten. Statt stationäre Versorgung.“ In: RDG 20(1), S.10–16

Zitati­ons­vor­schlag

Di Bella M (2022): „Entwurf eines Gesetzes zur Pflege­per­so­nal­be­messung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Kranken­haus­wesen und in der Digita­li­sierung: Referen­ten­entwurf des BMG.“ In: RDG 19(5), S. 290–293