Rückblick: 7. Symposium des Pflege­rechts

Bis in das Jahr 2006 führte das in Köln ansässige Fortbil­dungs­in­stitut PWG-Seminare die Veran­stal­tungs­reihe „Symposium des Pflege­rechts“ (auch: Pflege­recht­sym­posium) durch. Dies in Koope­ration mit dem Deutschen Pflege­verband (DPV).

Wenngleich der Titel etwas anderes zu impli­zieren scheint – die jewei­ligen Veran­stal­tungen drehten sich nicht allein nur um Pflege­recht: Vielmehr wurden aktuelle Pflege­themen heran­ge­zogen und einer inter­dis­zi­pli­nären Betrachtung zugeführt. Damit stellten diese Symposien einen konzep­tio­nellen Vorläufer für den späteren JuraHealth Congress (heute: Pflege­fort­bildung des Westens) dar.

DNQP-Expertin Daniela Hayder bei ihrem Vortrag.
DNQP-Expertin Daniela Hayder bei ihrem Vortrag.

Hinter­grund und Programm vom Symposium des Pflege­rechts

Anlass für das 7. Symposium des Pflege­rechts, dass am 12. Dezember 2006 in der Jugend­her­berge Köln-Deutz durch­ge­führt worden ist, war die Konsen­tierung des Exper­ten­stan­dards „Förderung der Harnkon­tinenz in der Pflege“ des Deutschen Netzwerks für Quali­täts­ent­wicklung in der Pflege (DNQP), die erst wenige Monate zurück lag.

Das Programm sah folgende Beiträge vor:

  • Manage­rielle Inter­vention zur Umsetzung der Exper­ten­stan­dards in der Pflege (Sascha Saßen)
  • Exper­ten­standard Förderung der Harnin­kon­tinenz in der Pflege: Eine Handlungs­maxime? (Daniela Hayder)
  • Aspekte der Inkon­tinenz (Prof. Dr. Ingo Füsgen)
  • Inkon­tinenz und Sturz: Ein haftungs­recht­licher Zusam­menhang (Marco Di Bella)
  • Hilfs­mit­tel­ver­sorgung unter sozial­recht­lichen Aspekten (Dr. Elke Mohr)
  • Auswirkung der Gesund­heits­reform auf die Hilfs­mit­tel­ver­sorgung (Dr. Christine von Reibnitz)

Zwischen einzelnen Vorträgen bezie­hungs­weise Vortrags­blöcken gab es Pausen, die das Publikum für ein Gespräch mit den Referie­renden oder zu einem Besuch der beglei­tenden Fachaus­stellung, die im Foyer der Jugend­her­berge aufgebaut worden war, nutzen konnten.

Marco Di Bella im Gespräch am DPV-Stand auf dem 7. Symposium des Pflegerechts
Ich im Gespräch am DPV-Stand auf dem 7. Symposium des Pflege­rechts.

Mein Vortrag

Der Titel meines Vortrages lautete „Inkon­tinenz und Sturz: Ein haftungs­recht­licher Zusam­menhang“. Beides – Titel und Vortrags­auftrag – hatte ich zuvor „geerbt“: Die urspünglich hierfür vorge­sehene Referentin hatte zuvor ihre Teilnahme zurück­ge­zogen, sodass ein passender Ersatz notwendig wurde.

Jetzt könnte natürlich die Frage aufge­worfen werden, warum denn ausge­rechnet zwischen der Inkon­tinenz und den Sturz­er­eig­nissen ein haftungs­recht­licher Bogen gezogen werden sollte. Dazu muss man sich in Erinnerung rufen, dass das Thema „Sturz“ gerade in der ersten Dekade des neuen Mille­niums besonders breiten Raum einnahm: Das lag zum einen an der mit viel Resonanz behaf­teten Veröf­fent­li­chung des Exper­ten­stan­dards „Sturz­pro­phylaxe in der Pflege“ (2003/2004) und zum anderen – angestrengt vor allem durch die Kranken­kassen – an einer Vielzahl diesbe­züglich gefal­lener Entschei­dungen der Sozial- und Zivil­ge­richte.

Marco Di Bella beim Vortrag auf dem Symposium des Pflegerechts.
Voll in Aktion: Ich bei meinem Vortrag auf dem Symposium des Pflege­rechts.

Die Verbindung des Themas „Sturz“ zum Thema „Inkon­tinenz“ wird spätestens dann erkennbar, wenn man sich besagte Gerichts­ent­schei­dungen einmal genauer ansieht und diese dahin­gehend analy­siert, warum bzw. in welchem Kontext es zu einem Sturz gekommen ist: So stand in den beklagten Einrich­tungen des Gesund­heit­wesens das Sturz­er­eignis nicht selten im Zusam­menhang

  • mit dem Umsetzen des Pflege­be­dürf­tigen vom/​zum Toilet­ten­stuhl,
  • mit einer unzurei­chenden Aufsicht in der Toilet­ten­kabine oder
  • mit selbst­be­stimmten, unbeglei­teten Toilet­ten­gängen des Pflege­be­dürf­tigen.

Die aus den Gerichts­ent­schei­dungen gewon­nenen (und im Vortrag darge­legten) Erkennt­nisse stützen dabei die im Exper­ten­standard „Sturz­pro­phylaxe in der Pflege“ gemachten Aussagen bezüglich der Inkon­tinenz als Sturz­ri­si­ko­faktor. Zugleich unter­streichen sie die Wichtigkeit der pflege­ri­schen Risikoer­fassung sowie die der Förderung der Kontinenz – nicht nur um das Wohlbe­finden der Betrof­fenen zu verbessern, sondern auch um (im Sinne eines Risiko­ma­nage­ments) Sturz­er­eig­nisse und deren medizi­ni­schen, pflege­ri­schen und haftungs­recht­lichen Folgen zu vermeiden.