Bis in das Jahr 2006 führte das in Köln ansässige Fortbildungsinstitut PWG-Seminare die Veranstaltungsreihe „Symposium des Pflegerechts“ (auch: Pflegerechtsymposium) durch. Dies in Kooperation mit dem Deutschen Pflegeverband (DPV).
Wenngleich der Titel etwas anderes zu implizieren scheint – die jeweiligen Veranstaltungen drehten sich nicht allein nur um Pflegerecht: Vielmehr wurden aktuelle Pflegethemen herangezogen und einer interdisziplinären Betrachtung zugeführt. Damit stellten diese Symposien einen konzeptionellen Vorläufer für den späteren JuraHealth Congress (heute: Pflegefortbildung des Westens) dar.
Hintergrund und Programm vom Symposium des Pflegerechts
Anlass für das 7. Symposium des Pflegerechts, dass am 12. Dezember 2006 in der Jugendherberge Köln-Deutz durchgeführt worden ist, war die Konsentierung des Expertenstandards „Förderung der Harnkontinenz in der Pflege“ des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP), die erst wenige Monate zurück lag.
Das Programm sah folgende Beiträge vor:
- Managerielle Intervention zur Umsetzung der Expertenstandards in der Pflege (Sascha Saßen)
- Expertenstandard Förderung der Harninkontinenz in der Pflege: Eine Handlungsmaxime? (Daniela Hayder)
- Aspekte der Inkontinenz (Prof. Dr. Ingo Füsgen)
- Inkontinenz und Sturz: Ein haftungsrechtlicher Zusammenhang (Marco Di Bella)
- Hilfsmittelversorgung unter sozialrechtlichen Aspekten (Dr. Elke Mohr)
- Auswirkung der Gesundheitsreform auf die Hilfsmittelversorgung (Dr. Christine von Reibnitz)
Zwischen einzelnen Vorträgen beziehungsweise Vortragsblöcken gab es Pausen, die das Publikum für ein Gespräch mit den Referierenden oder zu einem Besuch der begleitenden Fachausstellung, die im Foyer der Jugendherberge aufgebaut worden war, nutzen konnten.
Mein Vortrag
Der Titel meines Vortrages lautete „Inkontinenz und Sturz: Ein haftungsrechtlicher Zusammenhang“. Beides – Titel und Vortragsauftrag – hatte ich zuvor „geerbt“: Die urspünglich hierfür vorgesehene Referentin hatte zuvor ihre Teilnahme zurückgezogen, sodass ein passender Ersatz notwendig wurde.
Jetzt könnte natürlich die Frage aufgeworfen werden, warum denn ausgerechnet zwischen der Inkontinenz und den Sturzereignissen ein haftungsrechtlicher Bogen gezogen werden sollte. Dazu muss man sich in Erinnerung rufen, dass das Thema „Sturz“ gerade in der ersten Dekade des neuen Milleniums besonders breiten Raum einnahm: Das lag zum einen an der mit viel Resonanz behafteten Veröffentlichung des Expertenstandards „Sturzprophylaxe in der Pflege“ (2003/2004) und zum anderen – angestrengt vor allem durch die Krankenkassen – an einer Vielzahl diesbezüglich gefallener Entscheidungen der Sozial- und Zivilgerichte.
Die Verbindung des Themas „Sturz“ zum Thema „Inkontinenz“ wird spätestens dann erkennbar, wenn man sich besagte Gerichtsentscheidungen einmal genauer ansieht und diese dahingehend analysiert, warum bzw. in welchem Kontext es zu einem Sturz gekommen ist: So stand in den beklagten Einrichtungen des Gesundheitwesens das Sturzereignis nicht selten im Zusammenhang
- mit dem Umsetzen des Pflegebedürftigen vom/zum Toilettenstuhl,
- mit einer unzureichenden Aufsicht in der Toilettenkabine oder
- mit selbstbestimmten, unbegleiteten Toilettengängen des Pflegebedürftigen.
Die aus den Gerichtsentscheidungen gewonnenen (und im Vortrag dargelegten) Erkenntnisse stützen dabei die im Expertenstandard „Sturzprophylaxe in der Pflege“ gemachten Aussagen bezüglich der Inkontinenz als Sturzrisikofaktor. Zugleich unterstreichen sie die Wichtigkeit der pflegerischen Risikoerfassung sowie die der Förderung der Kontinenz – nicht nur um das Wohlbefinden der Betroffenen zu verbessern, sondern auch um (im Sinne eines Risikomanagements) Sturzereignisse und deren medizinischen, pflegerischen und haftungsrechtlichen Folgen zu vermeiden.