Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Assis­tenz­pflege auf Einrich­tungen der statio­nären Vorsorge und Rehabi­li­tation

Autor

Marco Di Bella

Einleitung oder Zusam­men­fassung

Heutzutage sind viele Menschen mit Behin­de­rungen in der Lage, ohne größere Einschrän­kungen und ohne die Hilfe von Dritten am gesell­schaft­lichen Leben teilzu­nehmen. Dies ist nicht selten das Ergebnis spezi­eller Bemühungen des persön­lichen Umfelds der Betrof­fenen. Aber auch gesamt­ge­sell­schaft­liche Maßnahmen und Entwick­lungen, beispiels­weise städte­bau­liche Initia­tiven oder die Bereit­stellung von Geld- und Sachleis­tungen durch die Solidar­ge­mein­schaft, haben hieran ihren Anteil. Demge­genüber gibt es aber auch eine Reihe von Menschen, die aufgrund ihrer Behin­derung schon allein für die Verrich­tungen des täglichen Lebens auf Dauer der persön­lichen Unter­stützung (Assistenz) bedürfen. […]

Wird zitiert in

  1. Dalichau G: “ § 11 SGB V – Leistungs­arten.“ In: Ders.: SGB V – Kommentar. Aktua­li­sie­rungs­lie­ferung Nr. 143/31. Juli 2021, Köln
  2. Frehse H: „§ 11 SGB V, C. Literatur“ In: Peters H (2020): Handbuch der Kranken­ver­si­cherung. Teil II: SGB V. 94. Lieferung September 2020

Zitati­ons­vor­schlag

Di Bella M (2011): „Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Assis­tenz­pflege auf Einrich­tungen der statio­nären Vorsorge und Rehabi­li­tation.“ In: RDG 8(3), S. 142–143