Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kranken­ver­si­che­rungs­recht­licher und anderer Vorschriften

Autor

Marco Di Bella

Einleitung oder Zusam­men­fassung

Der Ursprung für die erneute Überar­beitung des Sozial­rechts findet sich im Urteil vom 10.12.2008 des Bundes­so­zi­al­ge­richts (Az.: B 6 KA 37/07 R). In dem vom 6. Senat entschie­denen Fall hatte ein Kranken­haus­träger Patienten- und Leistungs­daten für ambulante Notfall­be­hand­lungen (§ 76 Absatz 1 Satz 2 SGB V), die über die Kassen­ärzt­liche Verei­nigung abzurechnen sind, an eine privat­ärzt­liche Abrech­nungs­stelle weiter­ge­leitet. Den Patienten war im Vorfeld einer Behandlung eine Erklärung zur Unter­zeichnung vorgelegt worden, durch die sie ihr Einver­ständnis mit der Verar­beitung ihrer Daten durch die privat­ärzt­liche Abrech­nungs­stelle anzeigten.

Quellen

  1. BT-Druck­sache 17/1297

Zitati­ons­vor­schlag

Di Bella M (2010): „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kranken­ver­si­che­rungs­recht­licher und anderer Vorschriften.“ In: RDG 7(4), S. 198–199