Wie lautet der Name meines Erzeugers?

Autor

Marco Di Bella

Einleitung oder Zusam­men­fassung

Bereits 2015 hat der Bundes­ge­richtshof in einer Grund­satz­ent­scheidung entschieden, dass ein Kind, das mittels einer Samen­spende gezeugt wurde, grund­sätzlich Auskunft über die Identität des anonymen Samen­spenders verlangen kann. Doch einer reibungs­losen Durch­setzung dieses Rechts­an­spruchs stand bislang das Fehlen von Vorgaben bezüglich der hierzu notwen­digen Dokumen­tation entgegen.

Quellen

  1. BT-Druck­sache 18/11291

Zitati­ons­vor­schlag

Di Bella M (2017): „Wie lautet der Name meines Erzeugers? Allge­meines Persön­lich­keits­recht.“ In: RDG 14(6), S. 320–321