Zur Änderung des Nachweisgesetzes Umsetzung europäischen Rechts
Autor
Marco Di Bella
Auszug
Bereits im Juli 2019 trat die Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union („Arbeitsbedingungsrichtlinie“) in Kraft. Die Mitgliedstaaten hatten in der Folge ganze drei Jahre Zeit die Inhalte der Richtlinie in das eigene, nationale Recht umzusetzen. Mit der Billigung eines entsprechenden Gesetzentwurfes zum Juni diesen Jahres ist Deutschland seiner Umsetzungspflicht nunmehr nachgekommen.
Schlagwörter
NachweisgesetzRichtlinieEuropäische UnionArbeitsbedingungenArbeitsvertragNachweispflichten
Zitationsvorschlag
Di Bella M (2022): „Zur Änderung des Nachweisgesetzes: Umsetzung europäischen Rechts.“ In: RDG 19(6), S. 356–357