Zur Ände­rung des Nach­weis­ge­setzes Umset­zung euro­päi­schen Rechts

Autor

Marco Di Bella

Auszug

Bereits im Juli 2019 trat die Richt­linie (EU) 2019/1152 des Euro­päi­schen Parla­ments und des Rates über trans­pa­rente und vorher­seh­bare Arbeits­be­din­gungen in der Euro­päi­schen Union („Arbeits­be­din­gungs­richt­linie“) in Kraft. Die Mitglied­staaten hatten in der Folge ganze drei Jahre Zeit die Inhalte der Richt­linie in das eigene, natio­nale Recht umzu­setzen. Mit der Billi­gung eines entspre­chenden Gesetz­ent­wurfes zum Juni diesen Jahres ist Deutsch­land seiner Umset­zungs­pflicht nunmehr nach­ge­kommen.

Schlag­wörter

Nach­weis­ge­setzRicht­linieEuro­päi­sche UnionArbeits­be­din­gungenArbeits­ver­tragNach­weis­pflichten

Zita­ti­ons­vor­schlag

Di Bella M (2022): „Zur Ände­rung des Nach­weis­ge­setzes: Umset­zung euro­päi­schen Rechts.“ In: RDG 19(6), S. 356–357