Wie lautet der Name meines Erzeugers? Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Autor
Marco Di Bella
Auszug
Bereits 2015 hat der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung entschieden, dass ein Kind, das mittels einer Samenspende gezeugt wurde, grundsätzlich Auskunft über die Identität des anonymen Samenspenders verlangen kann. Doch einer reibungslosen Durchsetzung dieses Rechtsanspruchs stand bislang das Fehlen von Vorgaben bezüglich der hierzu notwendigen Dokumentation entgegen.
Schlagwörter
GrundrechteSamenspendeSamenspenderregisterDIMDI
Zitationsvorschlag
Di Bella M (2017): „Wie lautet der Name meines Erzeugers? Allgemeines Persönlichkeitsrecht.“ In: RDG 14(6), S. 320–321