Umsetzung europäischen Rechts
Zur Änderung des Nachweisgesetzes
Autor
Marco Di Bella
Einleitung oder Zusammenfassung
Bereits im Juli 2019 trat die Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union („Arbeitsbedingungsrichtlinie“) in Kraft. Die Mitgliedstaaten hatten in der Folge ganze drei Jahre Zeit die Inhalte der Richtlinie in das eigene, nationale Recht umzusetzen. Mit der Billigung eines entsprechenden Gesetzentwurfes zum Juni diesen Jahres ist Deutschland seiner Umsetzungspflicht nunmehr nachgekommen.
Quellen
- Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts
- BT-Drucksache 20/1636
- BT-Drucksache 20/2245
- BT-Drucksache 20/2392
Zitationsvorschlag
Di Bella M (2022): „Zur Änderung des Nachweisgesetzes: Umsetzung europäischen Rechts.“ In: RDG 19(6), S. 356–357