Zur Änderung des Nachweis­ge­setzes

Autor

Marco Di Bella

Einleitung oder Zusam­men­fassung

Bereits im Juli 2019 trat die Richt­linie (EU) 2019/1152 des Europäi­schen Parla­ments und des Rates über trans­pa­rente und vorher­sehbare Arbeits­be­din­gungen in der Europäi­schen Union („Arbeits­be­din­gungs­richt­linie“) in Kraft. Die Mitglied­staaten hatten in der Folge ganze drei Jahre Zeit die Inhalte der Richt­linie in das eigene, nationale Recht umzusetzen. Mit der Billigung eines entspre­chenden Gesetz­ent­wurfes zum Juni diesen Jahres ist Deutschland seiner Umset­zungs­pflicht nunmehr nachge­kommen.

Quellen

  1. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richt­linie (EU) 2019/1152 des Europäi­schen Parla­ments und des Rates vom 20. Juni 2019 über trans­pa­rente und vorher­sehbare Arbeits­be­din­gungen in der Europäi­schen Union im Bereich des Zivil­rechts
  2. BT-Druck­sache 20/1636
  3. BT-Druck­sache 20/2245
  4. BT-Druck­sache 20/2392

Zitati­ons­vor­schlag

Di Bella M (2022): „Zur Änderung des Nachweis­ge­setzes: Umsetzung europäi­schen Rechts.“ In: RDG 19(6), S. 356–357