Verordnung über das daten­bank­ge­stützte Infor­ma­ti­ons­system über Arznei­mittel des Deutschen Instituts für Medizi­nische Dokumen­tation und Infor­mation

Autor

Marco Di Bella

Einleitung oder Zusam­men­fassung

Das in Köln ansässige Deutsche Institut für Medizi­nische Dokumen­tation und Infor­mation (DIMDI) konnte unlängst sein vierzig­jäh­riges Bestehen feiern. Die zum nachge­ord­neten Geschäfts­be­reich des Bundes­mi­nis­te­riums für Gesundheit zählende Einrichtung sammelt seit 1969 Daten und Dokumente aus dem gesamten Gebiet der Medizin. Derzeit bietet es der fachlich inter­es­sierten Öffent­lichkeit Zugriff auf mehr als 70 Daten­banken, z. B. auf das Europäische Medizin­pro­dukte-Infor­ma­ti­ons­system (EUDAMED) oder das Arznei­mittel-Infor­ma­ti­ons­system (AMIS). Durch Rechts­ver­ord­nungen werden die Arbeits­auf­träge des DIMDI regel­mäßig an neue Bedürf­nisse und medizi­nische Entwick­lungen angepasst. […]

Zitati­ons­vor­schlag

Di Bella M (2010): „Verordnung über das daten­bank­ge­stützte Infor­ma­ti­ons­system über Arznei­mittel des Deutschen Instituts für Medizi­nische Dokumen­tation und Infor­mation.“ In: RDG 7(3), S. 144–145