Verordnung über das datenbankgestützte Informationssystem über Arzneimittel des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information
Autor
Marco Di Bella
Einleitung oder Zusammenfassung
Das in Köln ansässige Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) konnte unlängst sein vierzigjähriges Bestehen feiern. Die zum nachgeordneten Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit zählende Einrichtung sammelt seit 1969 Daten und Dokumente aus dem gesamten Gebiet der Medizin. Derzeit bietet es der fachlich interessierten Öffentlichkeit Zugriff auf mehr als 70 Datenbanken, z. B. auf das Europäische Medizinprodukte-Informationssystem (EUDAMED) oder das Arzneimittel-Informationssystem (AMIS). Durch Rechtsverordnungen werden die Arbeitsaufträge des DIMDI regelmäßig an neue Bedürfnisse und medizinische Entwicklungen angepasst. […]
Zitationsvorschlag
Di Bella M (2010): „Verordnung über das datenbankgestützte Informationssystem über Arzneimittel des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information.“ In: RDG 7(3), S. 144–145