Neufassung der Biostoff­ver­ordnung und Änderung der Gefahr­stoff­ver­ordnung

Autor

Marco Di Bella

Einleitung oder Zusam­men­fassung

Als Nadel­stich­ver­let­zungen werden zusam­men­fassend Stich‑, Schnitt- oder Kratz­ver­let­zungen bezeichnet, die mit scharfen oder spitzen Instru­menten – typischer­weise Skalpelle, Injek­tions- und Entnah­me­ka­nülen –, die mit Blut oder anderen Körper­flüs­sig­keiten konta­mi­niert sind, verur­sacht werden. Wenngleich bis heute keine verläss­lichen Zahlen existieren sind sich Experten schon seit längerem darüber einig, dass Nadel­stich­ver­let­zungen zu den häufigsten Arbeits­un­fällen von Beschäf­tigten im Gesund­heits­wesen zählen. […]

Quellen

  1. Mülder K (2005): „Nadel­stich­ver­let­zungen: Der bagatel­li­sierte ‚Massen­unfall‘.“ In: Dtsch Arztebl 102(9), S. A‑558
  2. Wicker S, Gottschalk R, Rabenau HF (2007): „Gefähr­dungen durch Nadel­stich­ver­let­zungen: Betrachtung aus arbeits­me­di­zi­ni­scher und virolo­gi­scher Sicht.“ In: Dtsch Arztebl 104(45), S. A‑3102

Zitati­ons­vor­schlag

Di Bella M (2013): „Neufassung der Biostoff­ver­ordnung und Änderung der Gefahr­stoff­ver­ordnung.“ In: RDG 10(4), S. 196–197