Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Berufs­an­er­ken­nungs­richt­linie der EU

Autor

Marco Di Bella

Einleitung oder Zusam­men­fassung

Mit 596 Stimmen bei 37 Gegen­stimmen und 31 Enthal­tungen hatte das Europa­par­lament am 9. Oktober 2013 in Straßburg die Novel­lierung der Europäi­schen Berufs­an­er­ken­nungs­richt­linie beschlossen. Am 28. Dezember 2013 erfolgte hierzu die Veröf­fent­li­chung der „Richt­linie 2013/55/EU des Europäi­schen Parla­ments und Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richt­linie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufs­qua­li­fi­ka­tionen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwal­tungs­zu­sam­men­arbeit mithilfe des Binnen­markt-Infor­ma­ti­ons­systems (‚IMI-Verordnung‘)“ im Amtsblatt der Europäi­schen Union.

Am 17. Januar 2014 trat die Richt­linie in Kraft. Damit verbunden war die, an die Mitglied­staaten der Europäi­schen Union gerichtete Auffor­derung, die neuen Regularien mit Frist bis zum 18. Januar 2016 in nationale Rechts- und Verwal­tungs­vor­schriften zu überführen.

Das Bundes­ka­binett hat zu diesem Zweck am 14. Oktober 2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Berufs­an­er­ken­nungs­richt­linie der EU in deutsches Recht beschlossen. Formell handelt es sich hierbei um ein Artikel­gesetz, das Änderungen in insgesamt 37 Rechts­vor­schriften (16 Gesetze und 21 Ordnungen bzw. Verord­nungen) vornimmt. Der Gesetz­entwurf wurde als „besonders eilbe­dürftig“ gemäß Art. GG Artikel 76 Abs. GG Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG zunächst dem Bundesrat und kurz darauf auch dem Deutschen Bundestag zugeleitet

Quellen

  1. BR-Druck­sache 493/15
  2. BT-Druck­sache 18/6616
  3. ABl. L 354 S. 132–170; CELEX-Nr. 32013L0055

Zitati­ons­vor­schlag

Di Bella M (2016): „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Berufs­an­er­ken­nungs­richt­linie der EU.“ In: RDG 13(1), S. 38–39