Unterüberschrift
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Berufsanerkennungsrichtlinie der EU
Autor
Marco Di Bella
Einleitung oder Zusammenfassung
Mit 596 Stimmen bei 37 Gegenstimmen und 31 Enthaltungen hatte das Europaparlament am 9. Oktober 2013 in Straßburg die Novellierung der Europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie beschlossen. Am 28. Dezember 2013 erfolgte hierzu die Veröffentlichung der „Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mithilfe des Binnenmarkt-Informationssystems (‚IMI-Verordnung‘)“ im Amtsblatt der Europäischen Union.
Am 17. Januar 2014 trat die Richtlinie in Kraft. Damit verbunden war die, an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union gerichtete Aufforderung, die neuen Regularien mit Frist bis zum 18. Januar 2016 in nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu überführen.
Das Bundeskabinett hat zu diesem Zweck am 14. Oktober 2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Berufsanerkennungsrichtlinie der EU in deutsches Recht beschlossen. Formell handelt es sich hierbei um ein Artikelgesetz, das Änderungen in insgesamt 37 Rechtsvorschriften (16 Gesetze und 21 Ordnungen bzw. Verordnungen) vornimmt. Der Gesetzentwurf wurde als „besonders eilbedürftig“ gemäß Art. GG Artikel 76 Abs. GG Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG zunächst dem Bundesrat und kurz darauf auch dem Deutschen Bundestag zugeleitet
Quellen
- BR-Drucksache 493/15
- BT-Drucksache 18/6616
- ABl. L 354 S. 132–170; CELEX-Nr. 32013L0055
Zitationsvorschlag
Di Bella M (2016): „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Berufsanerkennungsrichtlinie der EU.“ In: RDG 13(1), S. 38–39