Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Trans­plan­ta­ti­ons­ge­setzes

Autor

Marco Di Bella

Einleitung oder Zusam­men­fassung

Am 6. Juni 2011 segnete das Bundes­ka­binett einen Entwurf der Bundes­re­gierung für ein Gesetz zur Änderung des Trans­plan­ta­ti­ons­ge­setzes ab, das nunmehr dem Deutschen Bundestag als Druck­sache 17/736 zur Beratung vorliegt. Mit dem Änderungs­gesetz will die Bundes­re­gierung ihrer Verpflichtung nachkommen, die Richt­linie 2010/53/EU über Qualitäts- und Sicher­heits­stan­dards für zur Trans­plan­tation bestimmte mensch­liche Organe in das deutsche Recht umzusetzen. Da diese Richt­linie den einzelnen Mitglied­staaten einen großzü­gigen Spielraum für die Berück­sich­tigung natio­naler Trans­plan­ta­ti­ons­struk­turen einräumt, sieht der Gesetz­entwurf keine Novelle des Trans­plan­ta­ti­ons­wesens vor, sondern beschreibt vielmehr Änderungen des Trans­plan­ta­ti­ons­ge­setzes (TPG), die in einem sachlichen Zusam­menhang mit der Umsetzung europäi­schen Rechts stehen. […]

Wird zitiert in

  1. Lopp L (2013): Regula­tions Regarding Living Organ Donation in Europe. Berlin
  2. Oğlak­cıoğlu MT (2012): „Aus aktuellem Anlass: Zum straf­baren Handel­treiben mit Organen gem. 17, 18 TPG“ In: HRRS 13(8–9), S. 384

Zitati­ons­vor­schlag

Di Bella M (2012): „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Trans­plan­ta­ti­ons­ge­setzes.“ In: RDG 9(1), S. 38–39