Entwurf zur Fünfund­zwan­zigsten Betäu­­bungs­­­mi­t­­tel­­rechts-Änderungs­­­ver­­­ordnung (25. BtMÄndV)

Autor

Marco Di Bella

Einleitung oder Zusam­men­fassung

Die arznei­mit­tel­recht­lichen Gesetze und Verord­nungen gehören unstreitig zu jenen Rechts­vor­schriften im Gesund­heits­be­reich, die in der Vergan­genheit eine besonders hohe Zahl an Änderungen erfahren haben. Als Beispiel hierfür sei nur das Arznei­mit­tel­gesetz (AMG) genannt, das im Zeitraum von Juli 2004 bis Juli 2009 elfmal abgeändert wurde, also einmal pro Halbjahr. Hinter­grund der hohen Verän­de­rungs­fre­quenz sind oftmals neue Zulas­sungs­ver­fahren, Erwei­te­rungen der thera­peu­ti­schen Indika­tionen bzw. Versor­gungs­be­reiche oder die Umsetzung europäi­scher Richt­linien zum Zwecke der Harmo­ni­sierung des natio­nalen Rechts der EU-Mitglied­staaten. […]

Zitati­ons­vor­schlag

Di Bella M (2010): „Entwurf zur Fünfund­zwan­zigsten Betäu­bungs­mit­tel­rechts-Änderungs­ver­ordnung (25. BtMÄndV).“ In: RDG 7(6), S. 310–311