Entwurf eines Straf­rechts­än­de­rungs­ge­setzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesund­heits­wesen

Autor

Marco Di Bella

Einleitung oder Zusam­men­fassung

In einem Beschluss vom 29. März 2012 (Az.: GSSt 2/11), der im Rahmen eines Revisi­ons­ver­fahrens erging, hat der Große Senat für Straf­sachen am Bundes­ge­richtshof festge­stellt, dass nieder­ge­lassene Vertrags­ärzte weder als Amtsträger im Sinne des § 11 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe c StGB noch als Beauf­tragter der gesetz­lichen Kranken­kassen im Sinne von § 299 StGB anzusehen sind. Insofern besteht nunmehr Rechts­klarheit darüber, dass Zuwen­dungen, die zur unlau­teren Beein­flussung des Verord­nungs­ver­haltens von nieder­ge­las­senen Vertrags­ärzten im Sinne einer wettbe­werbs­be­zo­genen Bevor­zugung gefordert, angeboten und gewährt werden, weder den Amtsde­likten nach §§ 331 ff. StGB noch dem Tatbe­stand des § 299 StGB – Bestech­lichkeit und Bestechung im geschäft­lichen Verkehr – unter­fallen. […]

Zitati­ons­vor­schlag

Di Bella M (2013): „Entwurf eines Straf­rechts­än­de­rungs­ge­setzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesund­heits­wesen.“ In: RDG 10(5), S. 248–249