Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen
Autor
Marco Di Bella
Einleitung oder Zusammenfassung
In einem Beschluss vom 29. März 2012 (Az.: GSSt 2/11), der im Rahmen eines Revisionsverfahrens erging, hat der Große Senat für Strafsachen am Bundesgerichtshof festgestellt, dass niedergelassene Vertragsärzte weder als Amtsträger im Sinne des § 11 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe c StGB noch als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen im Sinne von § 299 StGB anzusehen sind. Insofern besteht nunmehr Rechtsklarheit darüber, dass Zuwendungen, die zur unlauteren Beeinflussung des Verordnungsverhaltens von niedergelassenen Vertragsärzten im Sinne einer wettbewerbsbezogenen Bevorzugung gefordert, angeboten und gewährt werden, weder den Amtsdelikten nach §§ 331 ff. StGB noch dem Tatbestand des § 299 StGB – Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr – unterfallen. […]
Zitationsvorschlag
Di Bella M (2013): „Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen.“ In: RDG 10(5), S. 248–249