Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Psych-Entgeltsystems
Autor
Marco Di Bella
Einleitung oder Zusammenfassung
Seit Januar 2013 haben die Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik – bezogen auf die Vergütung – zwei Optionen: Zum einen besteht die Möglichkeit, dass das Abrechnungswesen unverändert auf der Grundlage der bis dato geltenden Systematik betrieben wird. Zum anderen können die Einrichtungen hierfür auch ein neues, an Leistungen orientiertes und pauschalisierendes Entgeltsystem verwenden.
Letzteres wurde mit dem „Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen“ (Psych-Entgeltgesetz) normiert und sollte ursprünglich ab dem Jahr 2015 verpflichtend für alle Einrichtungen gelten. Der Bundesgesetzgeber entschied sich jedoch dafür, diese Frist mit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) zunächst um weitere zwei Jahre zu verlängern. Damit ist die Anwendung des neuen Entgeltsystems für alle Einrichtungen erst ab dem Jahr 2017 verpflichtend.
Zitationsvorschlag
Di Bella M (2016): „Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Psych-Entgeltsystems.“ In: RDG 13(2), S. 90–91