Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der betreu­ungs­recht­lichen Einwil­ligung in eine ärztliche Zwangs­maß­nahme

Autor

Marco Di Bella

Einleitung oder Zusam­men­fassung

Unter Betreuung stehende Personen dürfen derzeit nicht gegen ihren Willen ärztlich behandelt werden. Dies folgt aus zwei aktuellen Entschei­dungen des u. a. für das Betreu­ungs­recht zustän­digen XII. Zivil­se­nates am Bundes­ge­richtshof (BGH). In beiden Verfahren begehrten die Betreue­rinnen die Geneh­migung einer Zwangs­be­handlung der wegen einer psychi­schen Erkrankung unter Betreuung stehenden, einwil­li­gungs­un­fä­higen und geschlossen unter­ge­brachten Betrof­fenen. Diese benötigten wegen ihrer Erkrankung zwar eine medika­mentöse Behandlung, lehnten die Behandlung krank­heits­be­dingt aber ab. […]

Wird zitiert in

  1. Leeb C‑M, Weber M (2013): „Patient wider Willen.“ In: BtPrax 3/2013, S. 95–98

Zitati­ons­vor­schlag

Di Bella M (2013): „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der betreu­ungs­recht­lichen Einwil­ligung in eine ärztliche Zwangs­maß­nahme.“ In: RDG 10(2), S. 90–91