Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PIDV)
Autor
Marco Di Bella
Einleitung oder Zusammenfassung
Über viele Jahre hinweg hat die Legislative zäh über die Frage gerungen, ob und in welcher Form die Präimplantationsdiagnostik (PID) – also die genetische Untersuchung von Zellen eines Embryos in vitro vor seinem intrauterinen Transfer – gesetzlich zu regeln sei. Erst die mutige Selbstanzeige eines Berliner Gynäkologen, die in einer richtungsweisenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes mündete, hatte schließlich für ausreichend Druck auf den politischen Entscheidungswillen gesorgt, sodass zum Jahresende 2011 eine entsprechende gesetzliche Regelung in Kraft treten konnte.
Wird zitiert in
- Patzke JM (2020): Die gesetzliche Regelung der Präimplantationsdiagnostik auf dem Prüfstand – § 3a ESchG. Band 13 der Reihe „Schriften zum Medizinstrafrecht“. Baden-Baden
Zitationsvorschlag
Di Bella M (2014): „Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PIDV).“ In: RDG 11(1), S. 38–39