Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
Autor
Marco Di Bella
Einleitung oder Zusammenfassung
Mit seiner Entscheidung vom 29. März 2012 machte der Große Senat für Strafrechtssachen des Bundesgerichtshofs (BGH) auf eine Lücke im Strafrecht aufmerksam: Danach handeln niedergelassene Ärzte, die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind, im Rahmen dieser Versorgung weder als Amtsträger noch als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen. Das hat zur Folge, dass die gegenwärtig normierten Straftatbestände gegen den Wettbewerb konstruktionsbedingt nun nicht mehr auf die Vertragsärzte angewandt werden können.
Um die Strafrechtslücke zu füllen hatte der Bundesrat einen entsprechenden Gesetzentwurf in die parlamentarische Diskussion gebracht, der aber aufgrund des Endes der 17. Legislaturperiode der Diskontinuität zum Opfer fiel. Am 15. Januar 2015 brachte der Bundesrat erneut einen, sich im Wesentlichen auf den Vorgänger stützenden, Gesetzentwurf auf den Weg. Den gleichen Zweck soll auch der, vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz vorgelegte und vom Bundeskabinett am 29. Juli 2015 verabschiedete, Gesetzentwurf erfüllen.
Quellen
Wird zitiert in
- Dalichau G: „§ 47a SGB XI – Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen.“ In: Ders.: SGB XI – Kommentar. Aktualisierungslieferung Nr. 306/August 2021, Köln
- Dalichau G: „§ 197a SGB V – Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen.“ In: Ders.: SGB V – Kommentar. Aktualisierungslieferung Nr. 143/31. Juli 2021, Köln
- Dalichau G: „§ 81a SGB V – Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen.“ In: Ders.: SGB V – Kommentar. Aktualisierungslieferung Nr. 143/31. Juli 2021, Köln
- Baier (2023): „SGB V § 197a.“ In: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung. Werkstand: 119. Ergänzungslieferung Juni 2023
- Krick (2019): „I. Entwicklung und Bedeutung des Tatbestands.“ In: Münchener Kommentar StGB (MüKoStGB), Band 5. 3. Auflage, München
- Krick (2019): „§ 299 Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr.“ In: Münchener Kommentar StGB (MüKoStGB), Band 5. 3. Auflage, München
- Maaß H (2018): „Die Entwicklung des Vertragsarztrechts in den Jahren 2016 und 2017 – Teil I.“ In: NZS 27(2), S. 41–49
- Maaß H (2017): „Die Entwicklung des Vertragsarztrechts in den Jahren 2015 und 2016 – Teil I.“ In: NZS 26(2), S. 41–48
- Rogall K: „§ 299a StGB – Bestechlichkeit im Gesundheitswesen.“ In: Wolter J [Hrsg.]: SK-StGB – Systematischer Kommentar zum Strafgesetzbuch. 9. Auflage, Rdnr. 67
- Sahan O (2017): „§ 299a Bestechlichkeit im Gesundheitswesen.“ In: Graf P, Jäger M, Wittig P [Hrsg.]: Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. 2. Auflage, München
- Hiddemann T‑C (2017): „§ 14 Rechtsbeziehungen zwischen Vertragsärzten und stationären Einrichtungen.“ In: Schnapp F, Wigge P [Hrsg.]: Handbuch des Vertragsarztrechts. 3. Auflage, München
- Stahl K (2017): Korruption von Ärzten? Von BGHSt 57, 202 zu § 299a StGB. München
Zitationsvorschlag
Di Bella M (2015): „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen.“ In: RDG 12(5), S. 244–245