Unter Vorbe­halt! Nutz­bare Neue­rung oder Nonsens? Vorbe­halts­tä­tig­keiten für Pfle­ge­fach­kräfte

Autoren

Janna Schir­de­wann, Marco Di Bella

Auszug

Es ist eine Tatsache, dass die Pflege ein höchst anspruchs­voller Beruf ist, der zum einen ein hohes Maß an persön­li­chen sozialen Kompe­tenzen verlangt und zum anderen ein umfas­sendes sowie fundiertes Fach­wissen voraus­setzt. Und dennoch: In der Öffent­lich­keit wird nicht selten der Eindruck geweckt, das genaue Gegen­teil sei der Fall: Ob in der Diskus­sion um den Verbleib von Schul­ab­bre­chern, Lang­zeit­ar­beits­losen oder Migranten; nur allzu gerne wird auf den Pfle­ge­be­reich als vermeint­lich nieder­qua­li­fi­ziertes Tätig­keits­feld verwiesen – getreu dem Credo: „Pflegen kann doch jeder“. Gleich­wohl wurde im Hinblick auf die Profes­sio­na­li­sie­rung des Pfle­ge­be­rufes und um dessen Attrak­ti­vität zu stei­gern sowie den fort­schrei­tenden Fach­kräf­te­mangel entge­gen­zu­wirken, die Berufs­aus­bil­dung unlängst einer tief­grei­fenden Reform unter­zogen. In diesem Zusam­men­hang erfolgte auch erst­mals die verbind­liche Fest­set­zung von soge­nannten Vorbe­halts­tä­tig­keiten für Pfle­ge­fach­kräfte.

Schlag­wörter

Pfle­ge­fach­kraftPfle­ge­be­ru­fe­re­formGene­ra­lis­ti­sche Pfle­ge­aus­bil­dungVorbe­hal­tene Tätig­keitenVorbe­halts­auf­gabenPfle­ge­pro­zessPfle­ge­hilfs­kräfte

Zita­ti­ons­vor­schlag

Schir­de­wann J, Di Bella M (2022): „Unter Vorbe­halt! Nutz­bare Neue­rung oder Nonsens? Vorbe­halts­tä­tig­keiten für Pfle­ge­fach­kräfte.“ In: RDG 19(6), S. 320–327