Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Operationstechnischen Assistenten und zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Autor
Marco Di Bella
Auszug
Das Berufsbild des Operationstechnischen Assistenten (OTA) existiert in Deutschland bereits seit mehr als zehn Jahren. Bisweilen erfolgt die hochspezialisierte Ausbildung – in Ermangelung einer bundeseinheitlichen Regelung – weitgehend auf der Grundlage einer Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und somit ohne staatliche Anerkennung. Nur wenige Bundesländer, z.B. Schleswig-Holstein und Thüringen, haben bislang für sich über Verordnungen Ausbildungs- und Anerkennungsregelungen getroffen.
Schlagwörter
Operationstechnischer AssistentBerufsrechtKrankenhausfinanzierungGesetzentwurf
Zitationsvorschlag
Di Bella M (2009): „Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Operationstechnischen Assistenten und zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes.“ In: RDG 6(3), S. 138–139