Änderung der Richtlinie Kinderonkologie
Autor
Marco Di Bella
Auszug
Zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G‑BA) droht ein neuer Streit um die Kompetenzverteilung zu entbrennen. Dreh- und Angelpunkt der sich jetzt anbahnenden Auseinandersetzung ist eine Änderung der Richtlinie zur Kinderonkologie durch den G‑BA. Nach dieser wird Pflegefachpersonen, die eine generalistische Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz genossen haben, die Qualifikation für eine Tätigkeit im Fachbereich Kinderonkologie dem Grunde nach abgesprochen.
Schlagwörter
Gemeinsamer BundesausschussRichtlinieGeneralistische PflegeausbildungKinderonkologieKinderkrankenpflegeBerufsrecht
Zitationsvorschlag
Di Bella M (2021): „Änderung der Richtlinie Kinderonkologie.“ In: RDG 18(4), S. 226–227